Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den kommunalen Haushalt
Können wir die erwarteten Einnahmeausfälle mit den Hilfsprogrammen des Freistaates Sachsen ausgleichen?
Diese und ähnliche Fragen erreichen uns gehäuft in den letzten Tagen. Gern wollen wir die sächsischen Kommunen auch in dieser unsicheren Zeit unterstützen und haben uns intensiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Einnahmesituation der Kommunen beschäftigt. Darüber hinaus haben wir die Unterstützungsmaßnahmen des Freistaates Sachsen mit allen Wechselwirkungen in der mittelfristigen Finanzplanung analysiert.
Wir wissen auch nicht, wie hoch die Einnahmeausfälle genau sein werden und kennen auch noch nicht alle Stützungsmaßnahmen von Bund und Land im Detail, können aber mit geeigneten betriebswirtschaftlichen Instrumenten valide Prognosen erstellen. Denn eines ist sicher, die Auswirkungen werden jede Kommune in unterschiedlicher Intensität treffen, aber es ist notwendig sich damit zu beschäftigen, um bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
So haben wir bereits für einige Kommunen eine kurze Analyse der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt erstellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung, der individuellen Planung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr und der mittelfristigen Finanzplanung lassen sich unter Berücksichtigung der bereits ergangenen Bescheide für den kommunalen Schutzschirm die konkreten Auswirkungen für jede einzelne Kommune mit überschaubarem Aufwand berechnen und darstellen. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei den Effekt auf künftige Schlüsselzuweisungen, die Gewerbesteuerumlage oder die Kreisumlage und andere Parameter. Wir nutzen dafür ein spezifisch angepasstes Planungstool und können Ihnen so schnell die zusammengefassten Ergebnisse zur Verfügung stellen. Damit besteht im Einzelfall Klarheit, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten und es können erste Anhaltspunkte für die mittelfristige Haushaltsplanung abgeleitet werden.
Müssen wir jetzt eine Haushaltssperre verhängen oder Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen? Dieser Fragestellung werden wir uns in einem folgenden News-Artikel in den nächsten Tagen widmen.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Christoph Trumpp
Abteilungsleiter | Prokurist
Tel.: 0351/47 93 30 – 30
E-Mail: kanzlei@bup-kommunalberatung.de