Bei Baumaßnahmen sind die Anlagegüter zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bilanzieren. Insbesondere bei Modernisierungen ist eine Differenzierung zwischen Investition und Instandhaltung notwendig. Hierfür sind spezifische Kriterien für Gebäude und für das Infrastrukturvermögen zu bestimmen, um eine einheitlichen Vorgehensweise bei der Bewertung gewährleisten zu können.
Gern unterstützen wir Sie bei den Bewertungen der einzelnen Baumaßnahmen: