Doreen Lorenz

Qualifikationen

  • Studium an der Technischen Universität Chemnitz, Abschluss: Magister der Politik- und Wirtschaftswissenschaften

Erfahrungen

  • Gebührenkalkulationen nach KAG für Wasser- und Abwasserunternehmen
  • Gebührenkalkulationen für Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Gebührenkalkulationen für das Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Prüfung von Kalkulationsmodellen und deren Systematik
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen
  • Mehrjährige Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes
  • Betreuung von Zweckverbänden und Eigenbetrieben

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Bewertung von Sonderposten

Die Sonderposten unterliegen, wie auch die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, dem Grundsatz der Einzelerfassung und Einzelbewertung (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 SächsKomHVO). Als Ansatz für die Aufteilung der Fördermittel werden hierfür die förderfähigen Kosten genutzt.

Auch bei unentgeltlichen Übertragungen oder Sachgeschenken sind Sonderposten in voller Höhe zu bilanzieren.

Gern unterstützen wir Sie bei der Bewertung von Sonderposten:

  • Aufteilung Fördermittel auf Vermögensgegenstände,
  • Berechnung des Sammelsonderpostens,
  • Unterscheidung Investition und Instandhaltung,
  • Ersatzbewertung bei Übertragung und Sachgeschenken.