Bei einer Verschmelzung von Kommunen ist eine Fusionsbilanz aufzustellen, die als Eröffnungsbilanz der neu entstanden Kommune zu verstehen ist. Dabei werden die Aktiva und Passiva aller beteiligten Gemeinden in die Fusionsbilanz übernommen. Insbesondere die maßgeblichen Grundlagen wie die Bewertungsrichtlinie und Abschreibungstabelle können zu einer großen Herausforderung führen, da diese bei einer Zusammenführung vereinheitlicht werden müssen. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Fusionsbilanz und klären aufkommende Probleme sofort bei Ihnen vor Ort.
Zudem unterstützen wir Sie gern bei der Zusammenführung von Inventurrichtlinien. Grundlage jeder Bilanz ist das Inventar, das als Ergebnis aus der Inventur resultiert. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden einmal jährlich zum Abschlussstichtag erfasst und bewertet. Die Inventurrichtlinie soll dabei gewährleisten, dass die Erst- und Folgeerfassung einheitlich, vollständig und nach gleichen Kriterien erfolgt und die erforderlichen Voraussetzungen für eine wirklichkeitsgetreue Bewertung geschaffen werden. Daher ist vor Aufstellung einer Fusionsbilanz die Zusammenführung der von den beteiligten Kommunen aufgestellten Inventurrichtlinien vorzunehmen, um beispielsweise mögliche Wertgrenzen zu vereinheitlichen.
Bei Gemeindefusionen ist wichtig eine einheitliche Bewertungsrichtlinie aufzustellen, die die individuell getroffenen Festlegungen jeder Gemeinde zusammenführt und insbesondere Wahlrechte vereinheitlicht. Die vollständige Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist eine arbeitsintensive Aufgabe. Die Wertansätze müssen mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt werden, weil sich durch die Nutzung der Vermögensgegenstände wesentliche Auswirkungen auf die Hauswirtschaft der Kommune ergeben. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Bewertungsrichtlinie und erläutern Ihnen unter anderem die Vor- und Nachteile bestimmter Wahlrechte.