Städte und Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Erträge und Einzahlungen, soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Dazu zählen auch die Kosten, die bei der Durchführung von Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen entstehen.
Gern beraten wir Sie, welche rechtlichen Bestimmungen beachtet werden müssen, welche Kosten im Rahmen einer Kalkulation zu berücksichtigen sind und wie Sie Ihre Daten entsprechend aufbereiten.