Vor allem unter dem Grundsatz der Einnahmenbeschaffung sind Kommunen berechtigt Benutzungsgebühren zu erheben. Die Kostenermittlung erfolgt dabei nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Vor dem Hintergrund der verschiedenen Nutzungszeiten und der Regelmäßigkeit ihrer Nutzung haben Kommunen ein großes Interesse, die Nutzergruppen unterschiedlich stark an den Kosten zu beteiligen. Diese erfordern wiederum eine rechtssichere Kalkulation, deren Rechtsgrundlage u. a. die Kommunalabgabengesetze der einzelnen Länder bilden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Kalkulation für folgende öffentliche Einrichtungen:
Des Weiteren überprüfen wir gern, ob es sich bei Ihrer öffentlichen Einrichtung um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) handelt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 01.01.2017 ist es erforderlich einen möglichen verdeckten BgA auszuschließen.