Die Erhebung von Gästetaxen erfolgt grundsätzlich für die Bereitstellung von Einrichtungen, die zu Kur- und Erholungszwecken unterhalten werden. Sie bietet sich daher vor allem in den staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten an, die nur auf bestimmte Zonen in der Gemeinde oder auf einen definierten Personenkreis beschränken wollen. Schwierigkeiten bei der Kalkulation bestehen vor allem bei der Ermittlung der laufenden Kosten und den Abschreibungen.
Um ihre Kommune attraktiv für den Tourismus zu halten, investieren die Kur- und Erholungsorte viel in die entsprechenden öffentlichen Einrichtungen als auch in die Unterhaltung der touristischen Infrastruktur. Die Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben erscheint daher vor allem vielen Kommunen interessanter, da im Gegensatz zur Kurtaxe auch der Tagestourismus miteinbezogen werden kann und sich somit die Anzahl der Abgabenschuldner vervielfacht. Die Schwierigkeit bei der Kalkulation besteht dabei in der Zuordnung des „besonderen wirtschaftlichen Vorteils“ für jeden Abgabenschuldner.
Gern erläutern wir Ihnen die für Ihre örtlichen Verhältnisse angemessenen Abgabenmaßstäbe und führen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine rechtssichere Kalkulation durch.