Die Berechnung der Gebühren für Krippe, Kita und Hort stellt viele Kommunen vor eine große Herausforderung. Sowohl die betriebswirtschaftlichen als auch die juristischen Anforderungen werden im einzelnen Landesrecht unterschiedlich ausgestaltet, sodass ein „Blick über den Tellerrand“ oftmals nicht den gewünschten Aha-Effekt bringt. Weiterhin wird insbesondere die praktische Umsetzung der Kita-spezifischen rechtlichen Vorschriften vom Gesetzgeber kaum thematisiert. Jedoch wird vor allem aufgrund der hohen kommunalpolitischen Bedeutung dieser Gebühren eine rechtssichere Kalkulation von der Verwaltung erwartet.
Gern erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine rechtssichere Kalkulation, die alle landesspezifischen Regelungen abdeckt.
Für die Versorgung von Kindertagesstätten und Schulen können sowohl öffentlich-rechtliche Gebühren gemäß Satzung als auch privatrechtliche Entgelte auf Grundlage eines Vertrages erhoben werden. Unabhängig von der Ausgestaltung müssen die Kostensätze anhand einer Kalkulation ermittelt werden. Herausforderungen ergeben sich vor allem, wenn die Einrichtungen sowohl durch eigene Küchen als auch durch Fremdküchen bzw. Caterer versorgt werden und Essenausteilung durch kommunales Küchenpersonal erfolgt.
Gern unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Kostensätze unter Berücksichtigung der landesspezifischen Regelungen und unterbreiten ihnen ein individuelles Angebot.