Doreen Lorenz

Qualifikationen

  • Studium an der Technischen Universität Chemnitz, Abschluss: Magister der Politik- und Wirtschaftswissenschaften

Erfahrungen

  • Gebührenkalkulationen nach KAG für Wasser- und Abwasserunternehmen
  • Gebührenkalkulationen für Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Gebührenkalkulationen für das Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Prüfung von Kalkulationsmodellen und deren Systematik
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen
  • Mehrjährige Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes
  • Betreuung von Zweckverbänden und Eigenbetrieben

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Berechnung der Umlagen

Zweckverbände sowie auch Teilzweckverbände können, soweit seine sonstigen Erträge zur Deckung seines Finanzbedarfs nicht ausreichen, von den Verbandsmitgliedern eine Umlage erheben. Die Ermittlung der Gebühren sollte grundsätzlich mit Hilfe einer Kalkulation nach den Maßstäben des Sächsisches Kommunalabgabengesetz erfolgen, wobei die Umlagenzahlungen zum Teil direkten Einfluss auf die Aufwandsseite der Städte und Gemeinden haben. Eine korrekte Umlagenabrechnung ist daher entscheidend für die Mitgliedsgemeinden, um das Kostendeckungsprinzip zu wahren.

Bei der Ermittlung von Umlagen stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung und/oder übernehmen für Sie die Berechnung.