Zweckverbände sowie auch Teilzweckverbände können, soweit seine sonstigen Erträge zur Deckung seines Finanzbedarfs nicht ausreichen, von den Verbandsmitgliedern eine Umlage erheben. Die Ermittlung der Gebühren sollte grundsätzlich mit Hilfe einer Kalkulation nach den Maßstäben des Sächsisches Kommunalabgabengesetz erfolgen, wobei die Umlagenzahlungen zum Teil direkten Einfluss auf die Aufwandsseite der Städte und Gemeinden haben. Eine korrekte Umlagenabrechnung ist daher entscheidend für die Mitgliedsgemeinden, um das Kostendeckungsprinzip zu wahren.
Bei der Ermittlung von Umlagen stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung und/oder übernehmen für Sie die Berechnung.