Doreen Lorenz

Qualifikationen

  • Studium an der Technischen Universität Chemnitz, Abschluss: Magister der Politik- und Wirtschaftswissenschaften

Erfahrungen

  • Gebührenkalkulationen nach KAG für Wasser- und Abwasserunternehmen
  • Gebührenkalkulationen für Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Gebührenkalkulationen für das Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Prüfung von Kalkulationsmodellen und deren Systematik
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen
  • Mehrjährige Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes
  • Betreuung von Zweckverbänden und Eigenbetrieben

Kontaktieren Sie uns

Zurück
Drucken
Ansprechpartner
Auf dieser Seite

Ermittlung der Verwaltungskostengebühren

Mit dem neuen Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) aus 2019 erfolgte eine Zusammenführung der Regelungen für Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Auslagen im neuen § 8a des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG). Damit sind die Verwaltungskosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Alle verwaltungskostenpflichtigen Leistungen sind zukünftig aus einem einzigen Kostenverzeichnis zu entnehmen und bestehende gesonderte Benutzungsgebührenverordnungen können aufgehoben werden.

Mit unseren langjährigen Erfahrungen beraten wir Sie fachkompetent bei der Ermittlung Ihrer Verwaltungsgebühren.