Mit dem neuen Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) aus 2019 erfolgte eine Zusammenführung der Regelungen für Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Auslagen im neuen § 8a des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG). Damit sind die Verwaltungskosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Alle verwaltungskostenpflichtigen Leistungen sind zukünftig aus einem einzigen Kostenverzeichnis zu entnehmen und bestehende gesonderte Benutzungsgebührenverordnungen können aufgehoben werden.
Mit unseren langjährigen Erfahrungen beraten wir Sie fachkompetent bei der Ermittlung Ihrer Verwaltungsgebühren.