Kommunen, die über besondere touristische und kurortrelevante Potenziale verfügen, haben die Möglichkeit, eine Prädikatisierung als staatlich anerkannter Kurort oder Erholungsort nach der relevanten Landeskurortgesetzgebung zu erlangen. Diese staatliche Anerkennung ist mit einem aufwendigen Prädikatisierungsprozess und -verfahren für jede Kommune verbunden. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Erst-Prädikatisierung oder Höher-Prädikatisierung und im Rahmen einer Folge-Prädikatisierung nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Zehnjahresfrist.
Wir erstellen Kurortentwicklungspläne und Erholungsortentwicklungskonzepte für Erstanträge. Für Zweitanträge erarbeiten wir Entwicklungsbilanzen seit letzter Prädikatisierung mit Stand der Umsetzung und schreiben die ursprünglichen Konzepte fort oder richten sie auf ein höheres Prädikat aus. Außerdem koordinieren wir die Einholung der Fachgutachten und Stellungnahmen und unterstützen Sie bei der Erstellung der allgemeinen und prädikatsbezogenen Erhebungsbögen.