Auf dem Weg zum staatlich anerkannten Erholungsort begleiten wir Sie mit der Erstellung des gemäß der relevanten Landeskurortgesetzgebung geforderten Erholungsortentwicklungskonzeptes. Wir legen großen Wert auf eine breite Beteiligung aller touristischen Leistungsträger und eine starke Identifikation aller Akteure sowie die Erstellung eines strategie- und umsetzungsorientierten Handlungsplans.