Die leistungsorientierte Bezahlung (§ 18 TVöD) soll die Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz im öffentlichen Dienst stärken. Die Umsetzung dieses Instrumentes gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig. Hoher Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung und Unsicherheit bei der Auslegung der tariflichen Regelungen führen zu Problemen bei der rechtssicheren Anwendung.
Wir bieten Ihnen ein umsetzungsfähiges und rechtssicheres Konzept zur Ausgestaltung des Leistungsentgeltes an, bei dem wir Sie sehr gern bei der Einführung unterstützen möchten. Neben einer auf Ihren Bedürfnissen maßgeschneiderten Dienstvereinbarung gehören zum Leistungsumfang u. a. auch die Begleitung und/oder Moderation von Mitarbeitergesprächen.